Samstag, 25. März 2017

Mörderischer Wahlkampf

Mörderischer Wahlkampf

Wenn heutzutage von gewalttätigen Auschreitungen im Zusammenhang mit Wahlen berichtet wird, dann berifft dies meist weit entfernt liegende Staaten und Gebiete, deren politische Systeme oft instabil sind und deren schlechte Wirtschaftslage das Übrige dazu beiträgt. Dabei vergessen wir, dass vor weniger als hundert Jahren auch in Deutschland eine politische aufgeheizte Stimmung herrschte, die zusammen mit der Ohnmacht der Behörden und der schlechten wirtschaftlichen Lage den Nährboden für gewaltätige Ausschreitungen bereitete. Ein solcher Fall, soll hier geschildert werden.

Am 01. Juni 1932 wurde der Zentrumsabgeordnete Franz von Papen, ehemaliger Oberstleutnant und Militärattacheè in den USA, vom Reichspräsidenten Paul von Hindenburg zum neuen Reichskanzler und Nachfolger von Heinrich Brüning ernannt. Dieser Ernennung gingen Absprachen mit der NSDAP voraus, die als stärkste politische Kraft zur Stabilisierung der Regierung eingebunden werden sollte. Durch die Beteiligung der NSDAP sollte diese „gezähmt“ werden, so dachte man sich das jedefalls. Von der NSDAP wurden hierfür allerdings als Gegenleistung Zugeständnisse gefordert, insbesondere die Aufhebung des unter von Brüning ausgesprochenen Verbotes von SS und SA sowie die Durchführung von Neuwahlen. Mit der Auflösung des Reichstages (04. Juni 1932) und der Aufhebung des Verbotes der SS und SA (16.06.1932) wurden diese Forderungen erfüllt. Aufgrund der Aufhebung des Verbotes musste bei der Durchführung der in Aussicht stehenden Reichstagswahlen mit erheblichen gewaltätigen Ausschreitungen gerechnet werden. Am 20.07.1932 kam es anlässlich eines Werbemarsches der SA in Altona / Elbe zu Auseinandersetzungen, bei denen 18 Personen getötet wurden. Dies wurde vom Reichskanzler zum Anlass genommen, die preußische Regierung abzusetzen (20.07.1932). Die Wahlen zum 6. Reichstag der Weimarer Republik wurden für den 31. Juli 1932 angesetzt.



Man kann sich leicht vorstellen, wie aufgeheizt die Atmosphäre in diesem Sommertagen des Jahres 1932 gewesen sein muss. Auch im Wahlkreis Nr. 23 (Köln-Aachen) waren in diesen Tagen die verfeindeten politischen Gruppen damit beschäftigt, aktiven Wahlkampf für ihre Parteien und Kandidaten zu betreiben. In der Nacht von Samstag auf Sonntag (23./24. Juli 1932) hatten Mitglieder der NSDAP in Jülich Wahlplakate geklebt und an einigen Stellen der Stadt die Strassen mit ihren Parolen beschrieben. Die Mehrzahl der NSDAP-Mitglieder, SA und SS-Leute, hielten sich anschließend in der Gastwirtschaft Lafos, dem Verkehrslokal der NSDAP, auf. Weitere Angehörige der NSDAP befanden sich in der Partei-Geschäftststelle an der Großen Rurstraße in Bereitschaft, um bei Versuchen der Entfernung von Wahlplakaten durch gegnerischer Parteianhänger geschlossen eingreifen zu können. 


In den frühen Morgenstunden des 24. Juli 1932 sammelte sich eine vom Instrukteur der Jülicher KPD, Wilhelm Pfeffer, geführte Klebekolonne der KPD in Stärke von mehr als 20 Personen vor der Rurkaserne, um ebenfalls Wahlplakate im Stadtbereich anzubringen. Wilhelm Pfeffer und der ebenfalls anwesende Felix van Sande waren zum Schutz der Kolonne jeweils mit einer Pistole, Kaliber 7,65 mm, bewaffnet. An der Strassenecke Hubertus- und Sepulchrinerstrasse bemerkten diese, die zuvor von den NSDAP-Leuten auf die Straße gemalte Hakenkreuz. Beim Versuch diese auszuwischen, wurden sie von den NSDAP-Mitgliedern Peter Bohnen und Herbert Zimmermann beobachtet. Diese alarmierten daraufhin ihre in dem nur wenige Schritte entfernt liegenden Lokal Lafos wartenden Kameraden. Kurz darauf erschienen etwa 8 SA- und SS-Leute, woraufhin sich die KPD-Leute in die Hubertusstraße in Richtung Landratsamt zurückzogen. Wie die nachfolgenden polizeilichen Ermittlungen ergaben, wurde aus den Reihen der SA- und SS-Leute mit einer Pistole das Feuergefecht zwischen den beiden Gruppen eröffnet. Die KPD-Leute Felx van Sande und Wilhelm Pfeffer erwiderten das Feuer. Hierbei wurde der aus Plauen stammende NSDAP - Mann Herbert Zimmermann durch einen Kopfschuss verletzt, an dessen Folgen er noch am Nachmittag des 24. Juli 1932 verstarb. Herbert Zimmermann war erst wenige Tage zuvor nach Jülich gezogen und hatte sich unter falschem Namen bei der Jülicher Schutz-Staffel (SS) angemeldet, da er von der Staatsanwaltschaft Hammburg steckbrieflich gesucht wurde.

Durch die Staatsanwaltschaft Aachen wurde in dieser Sache ein Strafverfahren wegen Totschlag gegen Wilhelm Pfeffer, Felix van Sande und Paul Bohnen eingeleitet (Az. 2 J 617/32), die bis zur Hauptverhandlung in Untersuchungshaft genommen wurden. Die Anklageschrift wurde am 31. August 1932 eingereicht und die Hauptverhandlung am 29. September 1932 beim Landgericht Aachen eröffnet. Bereits einen Tag später erfolgte die Verkündung des Urteils. Die Angeklagten Peter Bohnen und Wilhelm Pfeiffer wurden jeweils zu 1 Jahr und 4 Monaten Gefängnis verurteilt. Felix van Sande wurde hingegen freigesprochen. Damit war der Fall allerdings noch nicht völlig abgeschlossen. 
Aufgrund neuer Erkenntnisse wurde im November 1933 eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt, der im Dezember 1933 stattgegeben wurde. Das Ermittlungsverfahren richtete sich gegen den ursprünglich freigesprochenen Felix van Sande, der nunmehr dringend im Verdacht stand, den tödlichen Schuss abgegeben zu haben. Am 30. Januar 1934 wurde Felix von Sande wegen Totschlag zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt (Amtsgericht Aachen, Az. 2K6/33). Im Urteil des Amtsgerichtes Aachen finden sich u.a. folgende Ausführungen:


„Die Nationalsozialisten, die durch in den letzten Wochen voraufgegangene wiederholte hinterlistige Angriffe der Kommunisten und deren erneutes provozierendes Verhalten an dem betreffenden Morgen aufs äußerste gereizt waren, drängten nach und eröffneten in unmittelbarer Nähe des Hauses Froitzheim eine Pistolenschießerei“...............................

...............................„es kommt hinzu, daß der Angeklagte – vorsorglich entsprechend bewaffnet – zu jener Gruppe von Staatsfeinden gehörte, deren System es war, durch Gewalt- und Terrorakte die ihren Interessen zuwiderlaufende Wiederkehr geordneter Verhältnisse in Deutschland zu verhindern.“  

Völkischer Beobachter, 27.07.1932

Mittwoch, 27. Juli 2016

Der Fall Sassenscheidt


Im Jahre 1897 wurde Friedrich (Fritz) Sassenscheidt in Jülich als Sohn eines Lokomotivführers geboren. Über seine Jugend ist nur sehr wenig bekannt. Nachdem er die Grundschule absolvierte trat er im Jahre 1908 in das Königliche Gymnasium Jülich ein. Der erfolgreiche Abschluß des Gymnasium hätte ihm eine hoffnungsvolle berufliche Zukunft ermöglicht, aber es sollte ganz anders kommen. Wir wissen nicht, was für ein Mensch Friedrich Sassenscheidt war, welche Gedanken und Gefühle ihn bewegten. Mit Sicherheit können wir jedoch vermuten, dass Friedrich Sassenscheidt seine Zukunft ganz anders sah, als das, was ihm widerfahren sollte. Sein Leben und sein Schicksal erhielten durch ein Ereignis eine dramatische Wendung, welches sich weit entfernt von seiner Heimat in der bosnischen Stadt Sarajevo am 28. Juni 1914 ereignete. Die vom serbischen Geheimbund „Schwarze Hand“ vorbereitete Ermordung des österreichischen Thronfolgers Franz Ferdinand war der Funke, der Europa und die Welt in Brand setzte und alles veränderte. Als der Krieg ausbrach war Friedrich Sassenscheidt 17 Jahre alt. Seine Wehrpflichzeit lag zu diesem Zeitpunkt noch weit vor ihm, da sie laut der damaligen Rechtslage erst ab einem Lebensalter von 20 Jahren absolviert werden musste. Als der Krieg im Sommer 1914 ausbrach, erwarteten alle beteiligten Staaten einen kurzen Verlauf, doch bereits im kommenden Frühjahr war klar, dass der Krieg ein langes Ringen und große Opfer fordern würde. Es ist nicht mehr nachvollziehbar, ob Friedrich eingezogen wurde oder ob er sich freiwillig an die Fornt meldete. Er hatte mehr Glück als viele seiner Altersgenossen und überlebte den Krieg. Aus der britischen Kriegsgefangenschaft im Jahre 1919 heimgekehrt fand er Arbeit als Verwaltungsangestellter in seiner Heimatstadt Jülich.

Doch hier hatte sich mittlerweile einiges verändert. Das gesamte Rheinland war von den siegreichen allierten Truppen besetzt worden, die bereits am 02. Dezember 1919 in Jülich Besatzungstruppen, zunächst belgische, später französische, stationierten. Bereits am 28. Juni 1919 hatten die Alliierten dem Deutschen Reich den Friedensvertrag, in den Augen vieler Deutscher einen Schandfrieden, in Versailles diktiert. Bei der Beurteilung der allgemeinen Stimmung gegen den Vertrag sollte beachtet werden, dass der Friedensvertrag auch im Ausland stark kritisiert wurde, selbst von Teilnehmern der Friedenkonferenz, die ihn zum Teil als unangemessen hart und erniedrigend empfanden. Dies wurde insbesondere wegen der Kriegsschuld, den hohen Reparationsforderungen aber auch wegen dem Ausschluss aus dem Völkerbund auch in weiten Teilen Deutschlands so gesehen. Das Rheinland wurde als Pfand durch allierte Truppen besetzt, um das Deutsche Reich zur Erfüllung der hohen Reparationszahlungen und Auflagen zu zwingen. Frankreich, dessen Armee den größten Teil der Besatzungstruppen stellte, hatte darüber hinaus aber auch andere Ambitionen. Während der Friedensverhandlungen forderte Frankreich vehement die Annexion des gesamten Rheinlandes. Der französische General Mangin sagte; „Das Rheinland sei das Symbol des unsterblichen Frankreich, das wieder zu einer großen Nation geworden sei“. In Frankreich hatten sich Bürgerkomitees gebildet und erklärt, dass der Rhein stets die Grenze zwischen den westlichen Zivilisationen und etwas Dunklem, Primitiveren gewesen sei. Karls des Großen Hauptstadt habe dort gelegen und Ludwig XIV. sowie Napoleon hätten es erobert. Im Rheinland bildete sich 1919 eine separatistische Bewegung heraus, die von der französischen Besatzungsarmee mit Wohlwollen geduldet wurde. Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung war allerdings gegen einen Anschluss an Frankreich. Das Deutsche Reich versuchte in den folgenden Jahren durch passiven Widerstand und Propaganda die Besetzung des Rheinlandes rückgängig zu machen. Hierzu zählte unter anderem die propagandistisch und rassisstische Berichterstattung über die angeblichen „Greueltaten“ der im Rheinland stationierten französischen Kolonialtruppen. Die Verwendung farbiger Besatzungstruppen wurde in Deutschland als zusätzliche Erniedrigung angesehen. Dies erscheint im Rückblick als Vorbote der folgenden schrecklichen Ereignisse in Deutschland. Allerdings sollte man dabei berücksichtigen, dass zum damaligen Zeitpunkt niemand vorhersehen konnte, was die Zukunft bringen wird. 
Nicht nur in Deutschland war die Ansicht weit verbreitet, dass Afrikaner, Asiaten und Araber nicht auf einer Stufe mit Europäern gestellt werden könnten. Das Bestreben Japans zum Beispiel, eine Klausel über die Rassengleichheit in den Friedenvertrag von Versailles aufzunehmen, scheiterte am Widerstand der Friedensmacher. Lord Balfour erklärte hierzu; „Das alle Menschen gleich geschaffen seien, sei ein interessanter Gedanke. Aber er glaube nicht daran. Man könne wohl kaum behaupten, dass ein Mann aus Zentralafrika mit einem Europäer auf einer Stufe stehe!“ Der australische Premierminister Hughes befürchtete, dass die Klausel eine Breche in den Deich schlagen werde, der Australien schützt. Ein Mitglied der australischen Delegation ergänzte dies mit den Worten: „Eine Regierung, die am weißen Australien herumdoktert, bliebe keinen Tag länger im Amt!“ In anderen Staaten und selbst in Frankreich wurde Kritik daran geübt, in Deutschland farbige Truppen zu stationieren, was als zusätzlich Erniedrigung verstanden wurde. In dieser wirtschaftlich schwierigen Situation und durch die Propaganda zusätzlich aufgeladenen Amtmosphäre musste es zwangsläufig zu Zwischenfällen mit den Besatzungstruppen kommen. 

Ein solcher Zwischenfall mit weitreichenden Folgen ereignete sich am Samstag, den 24. Januar 1920. Es war kein besonders kalter Januartag, die Tagestemperaturen lagen bei 5°, als Friedrich Sassenscheidt von seiner Cousine, Hermine Mönnig, am späten Nachmittag vom Büro abgeholt wurde. Beide gingen spazieren und setzten sich auf einer Parkbank nieder, die sich am Eingang zur Promenade befand. Nach kurzer Zeit trat eine von seiner Cousine als marokkanischer Besatzungssoldat bezeichnete Person unmittelbar vor sie hin schaute auf sie und sprach sie an. Was der Soldat sagte konnte sie nicht verstehen, es klang wie „a we“, also französisch. Friedrich fragte den Soldaten, was er mit „ a we“ meine. Hermine bekam Angst und bat Friedrich aufzustehen und fortzugehen. Friedrich beruhigte sie und sagte, dass sie keine Angst haben müsse, denn der Soldat werde ihnen nichts tun. Hermine hatte den Blick nach unten gerichtet und als sie wieder aufschaute bemerkte sie, dass der Soldat einen Revolver in der Hand hatte. Sie rief erschreckt, woraufhin Friedrich versuchte nach dem Revolver zu greifen. Der Soldat trat noch einen Schritt nach vorne, bevor er sich umdrehte und davon lief. Friedrich verfolgte den Soldaten der sich unvermittelt umdrehte und einen Schuss abgab. Friedrich wurde getroffen und stürzte zu Boden. Der Schütze lief an dem auf dem Boden liegenden Friedrich und Hermine vorbei und verschwand in der Dunkelheit des Abends. Hermine beugte sich zu Friedrich herunter und stellte fest, dass er aus der Schläfe blutete, schrie um Hilfe, woraufhin ihr Passanten halfen und den tödlich verwundeten ins Krankenhaus brachten. Dort verstarb Friedrich kurze Zeit später.

Der Vorfall musste natürlich polizeilich untersucht werden, da der mutmaßliche Täter flüchtig und nicht bekannt war. Zuständig für die polizeilichen Ermittlungen waren die französsichen Besatzungsbehörden, hier insbesondere, da es sich bei dem Schützen laut der vorliegenden Zeugenaussage um einen französsichen Militärangehörigen handelte. Die einzige Zeugin des Vorfalles, Hermine Mönnig, wurde mehrmals als Zeugin, u. a. auch von einem französischen Gerichtssoffizier, vernommen. Die Ermittlungen verliefen allerdings erfolglos, der Täter konnte nicht identifiziert und ausfindig gemacht werden. Die französischen Behörden stellten sich aufgrund der Sachlage auf den Standpunkt, dass die Täterschaft eines französischen Soldaten nicht festgestellt und somit zweifelhaft sei. Damit stellt sich natürlich die Frage der Glaubwürdigkeit des Zeugen. War es wirklich ein marokkanischer Soldat? Konnte sie den Soldaten in der Dunkelheit überhaupt erkennen? Wäre es vielleicht auch möglich gewesen, dass sich ein Deutscher als Marrokkaner verkleidete, um Aufruhr und Unruhen auszulösen? Dies wiederum macht es erforderlich die Frage nach dem Motiv zu stellen.

Wenden wir uns zunächst der Aussage von Hermine Mönnig zu. Aus ihren Angaben kann der Schluss gezogen werden, dass der Täter relativ nah an sie und Friedrich herantrat, anderfalls hätte Friedrich nicht versucht, ihm den Revolver zu entreißen. Wie dunkel es an dieser Stelle zum fraglichen Tatzeitpunkt war, kann nachfolgend kaum festgestellt werden. Trotz der Dunkelheit dürfte es jedoch möglich gewesen sein, die Person aufgrund der geringen Entfernung anhand ihrer Kleidung als Soldaten eindeutig zu identifizieren. Das es sich dabei um einen marokkanischen Soldaten gehandelt haben soll, habe Hermine anhand der Kopfbedeckung erkannt. Schauen wir uns die Kopfbedeckungen der französsich-afrikanischen Truppen an, dann erscheint dies glaubhaft. Die Aussage wurde noch dadurch gestützt, dass im Januar 1920 tatsächlich ein marokkanisches Regiment in Jülich stationiert war, das 8. Tirailleur-Regiment (27.10.1919 bis 20.02.1920). Die Aussage der Hermine Mönnig erscheint insgesamt betrachtet glaubhaft. Weshalb sollt sie auch die Unwahrheit gesagt haben, um jemanden zu schützen, vielleicht sich selbst? Dafür liegen jedenfalls keine zureichenden Anhaltspunkte vor. Bleibt also nur noch die Möglichkeit, dass es sich bei dem Täter nicht um einen Marokkaner, sondern vielmehr um einen Deutschen handelte, der sich als Marokkaner ausgab oder verkleidete, um den Aufruhr und den Widerstand gegen die Besatzer anzustacheln. Grundsätzlich kann eine solche Motivlage nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Sicherlich war die Wut der Deutschen gegen ihre französischen Besatzer groß, bei einigen sogar so heftig, dass sie zur Anwendung von Gewalt bereit waren. Aber dafür einen verdienten Frontkämpfer, Träger des Eisernen Kreuzes, katlblütig zu ermorden? Wenn das Opfer ein französsischer Soldat gewesen wäre, dann wäre dies durchaus ein plausibles Motiv gewesen. Aber einen Deutschen Solaten zu ermorden um den Haß und die Wut gegen die Besatzer zu erhöhen, dass erscheint sehr zweifelhaft.

Der Tathergang zeigt, dass es auf keinen Fall ein kaltblütig geplantes Verbrechen war. Eine zufällige Begegnung, Verständigungsschwierigkeiten und Angst auf beiden Seiten führte letztlich zum tragischen Ende. Wir können uns denken, dass auch Friedrich enttäuscht war über den Verlauf des Krieges, wütend war wegen der Besetzung seiner Heimat durch fremde Truppen und in dem französsichen Soldaten einen Feind sah. Dies traf wahrscheinlich ebenso auf den französsichen Soldaten zu. Wahrscheinlich hatte er auch Angst vor Deutschen, vielleicht wurde er von seinen Vorgesetzten entsprechend instruiert und auf Gefahren hingeweisen. Er sah in der Verfolgung durch Friedrich eine Gefahr und benutzte die Waffe, um sich dieser zu entledigen. Doch egal welche Motive und Ängste eine Rolle spielten, am Ende kam es zu einem Tötungsdelikt, dass zweifelsohne hätte geahndet werden müssen. Die von den französischen Behörden durchgeführten Ermittlungen führten nicht zur Festnahme des Täters. Weshalb sie erfolglos blieben, lässt sich heute nicht mehr nachvollziehen. Vielleicht lag es daran, dass das marokkanische Regiment bereits im Februar, also kurze Zeit nach der Tat, verlegt wurde. Denkbar wäre auch, dass die Angaben der einzigen Zeugin nicht ausreichten, einen Täter zu idetifizieren. Es kann aber auch sein, dass die französsischen Behörden kein übermäßiges Interesse an der Tataufklärung hatten. Die Täterschaft eines französischen Soldaten hätte mit Sicherheit weitere Folgen gehabt, Schadenersatzansprüche, Fragen der vorgesetzten Dienststellen nach dem Wie und Warum, disziplinarrechtliche Maßnahmen usw..

Der Vorfall erregte, insbesondere aufgrund der bereits geschilderten allgemeinen Situation und der feindlichen Einstellung zu den Besatzungstruppen, deutschlandweit für erhebliches Aufsehen. Derartige Ereignisse wurden selbstverständlich von der Presse, die von der Politik hierfür gezielt genutzt wurde, für propagandistische Zwecke hochgespielt. Dabei wurden insbesondere Vorfälle, in die Soldaten der Kolonialtruppen verwickelt waren, besonders hervorgehoben. Die Rede war von Greueln und Schandtaten der farbigen Kolonialtruppen gegenüber der deutschen Zivilbevölkerung. Jede Straftat wurde genutzt, um die französische Besetzung des Rheinlandes vor der Weltöffentlichkeit zu diskreditieren. Sicherlich kam es zu Straftaten durch französsiche Soldaten, es wäre auch verwunderlich gewesen, wenn dies nicht der Fall gewesen wäre. In einem Bericht des amerikanischen Generals Henry T. Allen (1919/1920) wird die Anzahl der bekannt gewordenen und durch Besatzungssoldaten begangenen Straftaten auf 66 beziffert (1919-1920). In 20 Fällen erfolgten Verurteilungen, in 11 Fällen Freisprüche und die restlichen Fälle befanden sich noch in der Schwebe. Eine Denkschrift des Reichministeriums für die besetzten Gebiet (1925) beziffert die Zahl der durch Besatzungssoldaten begangenen Tötungsdelikte auf 26. Gemessen an der Zahl der im Rheinland stationierten Besatzungssoldaten waren dies also relativ wenig Straftaten.

Die erfolglosen Ermittlungen der zuständigen Behörden, die Zweifel an der Täterschaft eines französischen Soldaten und die Verweigerung von Beileidsbekundungen des zuständigen französischen Standort-Kommandanten in Jülich brachte die Bevölkerung natürlich gegen die Besatzungsmacht auf. Es kam zu Demonstrationen und der Forderung des Abzuges der französischen Truppen. An der am 28. Januar 1920 stattgefundenen Beisetzung, deren Kosten von der Stadt Jülich übernommen wurden, sollen zeitgenössischen Presseberichten zufolge 6.000 Menschen teilgenommen haben.
Französische Kolonialsoldaten

Die Hohe Alliierte Komission in Koblenz und die deutschen Behörden beschäftigte der Vorfall noch bis 1929. Der Reichskommissar für die besetzten Gebiet wendete sich in dieser Sache an die Interalliierte Rheinlandkommission, die aber lediglich mitteilte, dass die Ermittlungen ergebnislos verliefen. Nachdem sich die Interalliierte Rheinlandkommission zum Fall nicht mehr äußerte, wurde die deutsche Friedensdelegation in Paris angewiesen, die Sache bei der französischen Regierung unmittelbar zur Sprache zu bringen (April 1921). Die französische Regierung zog sich auf den Standpunkt der Interalliierten Rheinlandkommission zurück und erklärte, dass als Täter kein französischer Soldat ermittelt werden konnte. Die Interalliierte Rheinlandkommission erklärte dann mit Schreiben vom 24. November 1921 an den Reichskommissar für die besetzten Gebiet die Angelegenheit für erledigt, da sich an dem bisherigen Untersuchungsergebnis nichts geändert habe. Dennoch unterstützten die deutschen Behörden den Antrag des Vaters von Friedrich Sassenscheidt auf Zahlung einer Entschädigung von 100.000 Goldmark. Die Höhe der geforderten Entschädigung orientierte sich an den Forderungen der französischen Behörden, die diese für einen in Berlin getöteten französischen Soldaten gefordert hatten. Der Bericht des Regierungspräsidenten von Aachen vom 23. November 1921 an das Ministerium des Innern führte offensichtlich zu einer Verbalnote an das französische Außenministerium (Februar 1922). Darin wurde erklärt, dass aufgrund der Aussage der Zeugin kein Zweifel an der Täterschaft eines französischen Soldaten bestehen würden. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingwiesen, dass der Fall bei der örtlichen Bevölkerung große Erregung hervorgerufen habe und es weitgehend auf Unverständniss stoße, wenn die französische Regierung eine materielle Entschädigung ablehnen würde. Die beantragte Entschädigung wurde allerdings weiterhin abgelehnt. In der Folge kam es mehrfach zu Sachstandsanfragen (1922, 1923) und Wiedervorlagen des Vorganges (bis 21.08.1926). Am 27. März 1929 wurde der Fall dann endgültig zu den Akten gelegt. Der Regierungspräsident Aachen, Feststellungsbehörde M II 305, berichtete an den Reichsminister für die besetzten Gebiet folgendes:

Durch Verfügung vom 13.07.1921 wurde dem Vater des durch einen französischen Kolonialsoldaten am 24.01.1920 getöteten Verwaltungsgehilfen Fritz Sassensheidt, Ludwig Sassenscheidt eine einmalig Unterstützung in Höhe von 567,- Mark gezahlt. Der Antrag auf Zahlung von 100.000,- Goldmark als Entschädigung für die von ihm zur Erziehung des Getöteten aufgewandten Kosten und zugleich als Genugtuung und Sühne wurde abgelehnt, da der Getötete dem Antragsteller gegenüber nicht unterhaltspflichtig war und der Antragssteller noch 6 Kinder hat, die ihn unterstützen könnten. Als Genugtuung kann eine Kapitalabfindung nicht gefordert werden. Die hierzu eingelegte Beschwerde wurde vom Reichswirtschaftsgericht durch Urteil vom 15.10.1923 Az. XIV. c.A.v. 1548/23 zurückgewiesen.



Quellenverzeichnis:  

Schreiben Auswärtiges Amt vom 07. April 1921 an das Ministerium des Innern, Az. II b R 1324

Verbalnote der Deutschen Botschaft Paris an das franz. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten vom 27. Februar 1922, Az. J Nr. A.743

Anfrage des Auswärtigen Amtes vom 29.12.1922 an die franz. Regierung betreffend der Entschädigung, Az. II.a b R 7009/ A 45194

Schreiben des Reichsministeriums des Innern, Der Staatssekretär für die rheinischen Gebiete, Az. IV. 7307 vom 28.05.1923 an das Preuß. Ministerium des Innern, Sachstandsanfrage.

Schreiben Regierungspräsident Aachen vom 23. November 1923 an Ministerium des Innern, Az. A.12.1161

Schreiben des Regierungspräsidenten Aachen, Feststellungsbehörde M II 305, an den Reichsminister für die besetzten Gebiete, Aachen, 27.03.1929

Bericht des Generals Henry T. Allen, Oberbefehlshaber der amerikanischen Besatzungsarmee im Rheinland 1919/1920.

Denkschrift über die Ausschreitungen der Besatzungstruppen im besetzten Gebiet, abgeschlossen im Januar 1925, Berlin 1925

Frankfurt-Berlin-Rheinland: Vom ethnologischen Material zur schauerlichen Gefahr – afrikanische Kriegsgefangene und Besatzungssoldaten in Deutschland (1870-1945). C. Koller, Universität Zürich 2008

Freiheit, Heimat, Vaterland, Die Befreiungsfeier der Stadt Jülich im Jahre 1929, Günter Bers, Jülich 1990

Vortrag Peter Nieveler, Jülich 2005