Samstag, 25. März 2017

Mörderischer Wahlkampf

Mörderischer Wahlkampf

Wenn heutzutage von gewalttätigen Auschreitungen im Zusammenhang mit Wahlen berichtet wird, dann berifft dies meist weit entfernt liegende Staaten und Gebiete, deren politische Systeme oft instabil sind und deren schlechte Wirtschaftslage das Übrige dazu beiträgt. Dabei vergessen wir, dass vor weniger als hundert Jahren auch in Deutschland eine politische aufgeheizte Stimmung herrschte, die zusammen mit der Ohnmacht der Behörden und der schlechten wirtschaftlichen Lage den Nährboden für gewaltätige Ausschreitungen bereitete. Ein solcher Fall, soll hier geschildert werden.

Am 01. Juni 1932 wurde der Zentrumsabgeordnete Franz von Papen, ehemaliger Oberstleutnant und Militärattacheè in den USA, vom Reichspräsidenten Paul von Hindenburg zum neuen Reichskanzler und Nachfolger von Heinrich Brüning ernannt. Dieser Ernennung gingen Absprachen mit der NSDAP voraus, die als stärkste politische Kraft zur Stabilisierung der Regierung eingebunden werden sollte. Durch die Beteiligung der NSDAP sollte diese „gezähmt“ werden, so dachte man sich das jedefalls. Von der NSDAP wurden hierfür allerdings als Gegenleistung Zugeständnisse gefordert, insbesondere die Aufhebung des unter von Brüning ausgesprochenen Verbotes von SS und SA sowie die Durchführung von Neuwahlen. Mit der Auflösung des Reichstages (04. Juni 1932) und der Aufhebung des Verbotes der SS und SA (16.06.1932) wurden diese Forderungen erfüllt. Aufgrund der Aufhebung des Verbotes musste bei der Durchführung der in Aussicht stehenden Reichstagswahlen mit erheblichen gewaltätigen Ausschreitungen gerechnet werden. Am 20.07.1932 kam es anlässlich eines Werbemarsches der SA in Altona / Elbe zu Auseinandersetzungen, bei denen 18 Personen getötet wurden. Dies wurde vom Reichskanzler zum Anlass genommen, die preußische Regierung abzusetzen (20.07.1932). Die Wahlen zum 6. Reichstag der Weimarer Republik wurden für den 31. Juli 1932 angesetzt.



Man kann sich leicht vorstellen, wie aufgeheizt die Atmosphäre in diesem Sommertagen des Jahres 1932 gewesen sein muss. Auch im Wahlkreis Nr. 23 (Köln-Aachen) waren in diesen Tagen die verfeindeten politischen Gruppen damit beschäftigt, aktiven Wahlkampf für ihre Parteien und Kandidaten zu betreiben. In der Nacht von Samstag auf Sonntag (23./24. Juli 1932) hatten Mitglieder der NSDAP in Jülich Wahlplakate geklebt und an einigen Stellen der Stadt die Strassen mit ihren Parolen beschrieben. Die Mehrzahl der NSDAP-Mitglieder, SA und SS-Leute, hielten sich anschließend in der Gastwirtschaft Lafos, dem Verkehrslokal der NSDAP, auf. Weitere Angehörige der NSDAP befanden sich in der Partei-Geschäftststelle an der Großen Rurstraße in Bereitschaft, um bei Versuchen der Entfernung von Wahlplakaten durch gegnerischer Parteianhänger geschlossen eingreifen zu können. 


In den frühen Morgenstunden des 24. Juli 1932 sammelte sich eine vom Instrukteur der Jülicher KPD, Wilhelm Pfeffer, geführte Klebekolonne der KPD in Stärke von mehr als 20 Personen vor der Rurkaserne, um ebenfalls Wahlplakate im Stadtbereich anzubringen. Wilhelm Pfeffer und der ebenfalls anwesende Felix van Sande waren zum Schutz der Kolonne jeweils mit einer Pistole, Kaliber 7,65 mm, bewaffnet. An der Strassenecke Hubertus- und Sepulchrinerstrasse bemerkten diese, die zuvor von den NSDAP-Leuten auf die Straße gemalte Hakenkreuz. Beim Versuch diese auszuwischen, wurden sie von den NSDAP-Mitgliedern Peter Bohnen und Herbert Zimmermann beobachtet. Diese alarmierten daraufhin ihre in dem nur wenige Schritte entfernt liegenden Lokal Lafos wartenden Kameraden. Kurz darauf erschienen etwa 8 SA- und SS-Leute, woraufhin sich die KPD-Leute in die Hubertusstraße in Richtung Landratsamt zurückzogen. Wie die nachfolgenden polizeilichen Ermittlungen ergaben, wurde aus den Reihen der SA- und SS-Leute mit einer Pistole das Feuergefecht zwischen den beiden Gruppen eröffnet. Die KPD-Leute Felx van Sande und Wilhelm Pfeffer erwiderten das Feuer. Hierbei wurde der aus Plauen stammende NSDAP - Mann Herbert Zimmermann durch einen Kopfschuss verletzt, an dessen Folgen er noch am Nachmittag des 24. Juli 1932 verstarb. Herbert Zimmermann war erst wenige Tage zuvor nach Jülich gezogen und hatte sich unter falschem Namen bei der Jülicher Schutz-Staffel (SS) angemeldet, da er von der Staatsanwaltschaft Hammburg steckbrieflich gesucht wurde.

Durch die Staatsanwaltschaft Aachen wurde in dieser Sache ein Strafverfahren wegen Totschlag gegen Wilhelm Pfeffer, Felix van Sande und Paul Bohnen eingeleitet (Az. 2 J 617/32), die bis zur Hauptverhandlung in Untersuchungshaft genommen wurden. Die Anklageschrift wurde am 31. August 1932 eingereicht und die Hauptverhandlung am 29. September 1932 beim Landgericht Aachen eröffnet. Bereits einen Tag später erfolgte die Verkündung des Urteils. Die Angeklagten Peter Bohnen und Wilhelm Pfeiffer wurden jeweils zu 1 Jahr und 4 Monaten Gefängnis verurteilt. Felix van Sande wurde hingegen freigesprochen. Damit war der Fall allerdings noch nicht völlig abgeschlossen. 
Aufgrund neuer Erkenntnisse wurde im November 1933 eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt, der im Dezember 1933 stattgegeben wurde. Das Ermittlungsverfahren richtete sich gegen den ursprünglich freigesprochenen Felix van Sande, der nunmehr dringend im Verdacht stand, den tödlichen Schuss abgegeben zu haben. Am 30. Januar 1934 wurde Felix von Sande wegen Totschlag zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt (Amtsgericht Aachen, Az. 2K6/33). Im Urteil des Amtsgerichtes Aachen finden sich u.a. folgende Ausführungen:


„Die Nationalsozialisten, die durch in den letzten Wochen voraufgegangene wiederholte hinterlistige Angriffe der Kommunisten und deren erneutes provozierendes Verhalten an dem betreffenden Morgen aufs äußerste gereizt waren, drängten nach und eröffneten in unmittelbarer Nähe des Hauses Froitzheim eine Pistolenschießerei“...............................

...............................„es kommt hinzu, daß der Angeklagte – vorsorglich entsprechend bewaffnet – zu jener Gruppe von Staatsfeinden gehörte, deren System es war, durch Gewalt- und Terrorakte die ihren Interessen zuwiderlaufende Wiederkehr geordneter Verhältnisse in Deutschland zu verhindern.“  

Völkischer Beobachter, 27.07.1932

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