Wenn heutzutage von gewalttätigen Auschreitungen im Zusammenhang mit Wahlen berichtet wird, dann berifft dies meist weit entfernt liegende Staaten und Gebiete, deren politische Systeme oft instabil sind und deren schlechte Wirtschaftslage das Übrige dazu beiträgt. Dabei vergessen wir, dass vor weniger als hundert Jahren auch in Deutschland eine politische aufgeheizte Stimmung herrschte, die zusammen mit der Ohnmacht der Behörden und der schlechten wirtschaftlichen Lage den Nährboden für gewaltätige Ausschreitungen bereitete. Ein solcher Fall, soll hier geschildert werden.
Am 01. Juni 1932 wurde der Zentrumsabgeordnete Franz
von Papen, ehemaliger Oberstleutnant und Militärattacheè in den USA, vom
Reichspräsidenten Paul von Hindenburg zum neuen Reichskanzler und Nachfolger
von Heinrich Brüning ernannt. Dieser Ernennung gingen Absprachen mit der NSDAP
voraus, die als stärkste politische Kraft zur Stabilisierung der Regierung
eingebunden werden sollte. Durch die Beteiligung der NSDAP sollte diese „gezähmt“ werden, so dachte man sich das jedefalls. Von der NSDAP wurden hierfür allerdings als Gegenleistung
Zugeständnisse gefordert, insbesondere die Aufhebung des unter von Brüning ausgesprochenen
Verbotes von SS und SA sowie die Durchführung von Neuwahlen. Mit der Auflösung
des Reichstages (04. Juni 1932) und der Aufhebung des Verbotes der SS und SA
(16.06.1932) wurden diese Forderungen erfüllt. Aufgrund der Aufhebung des
Verbotes musste bei der Durchführung der in Aussicht stehenden Reichstagswahlen
mit erheblichen gewaltätigen Ausschreitungen gerechnet werden. Am 20.07.1932
kam es anlässlich eines Werbemarsches der SA in Altona / Elbe zu
Auseinandersetzungen, bei denen 18 Personen getötet wurden. Dies wurde vom
Reichskanzler zum Anlass genommen, die preußische Regierung abzusetzen
(20.07.1932). Die Wahlen zum 6. Reichstag der Weimarer Republik wurden für den
31. Juli 1932 angesetzt.
Man kann sich leicht vorstellen, wie aufgeheizt die
Atmosphäre in diesem Sommertagen des Jahres 1932 gewesen sein muss. Auch im
Wahlkreis Nr. 23 (Köln-Aachen) waren in diesen Tagen die verfeindeten politischen Gruppen
damit beschäftigt, aktiven Wahlkampf für ihre Parteien und Kandidaten zu
betreiben. In der Nacht von Samstag auf Sonntag (23./24. Juli 1932) hatten
Mitglieder der NSDAP in Jülich Wahlplakate geklebt und an einigen Stellen der
Stadt die Strassen mit ihren Parolen beschrieben. Die Mehrzahl der
NSDAP-Mitglieder, SA und SS-Leute, hielten sich anschließend in der
Gastwirtschaft Lafos, dem Verkehrslokal der NSDAP, auf. Weitere Angehörige der
NSDAP befanden sich in der Partei-Geschäftststelle an der Großen Rurstraße in
Bereitschaft, um bei Versuchen der Entfernung von Wahlplakaten durch
gegnerischer Parteianhänger geschlossen eingreifen zu können.
In den frühen Morgenstunden des 24. Juli 1932
sammelte sich eine vom Instrukteur der Jülicher KPD, Wilhelm Pfeffer, geführte
Klebekolonne der KPD in Stärke von mehr als 20 Personen vor der Rurkaserne, um
ebenfalls Wahlplakate im Stadtbereich anzubringen. Wilhelm Pfeffer und der
ebenfalls anwesende Felix van Sande waren zum Schutz der Kolonne jeweils mit einer
Pistole, Kaliber 7,65 mm, bewaffnet. An der Strassenecke Hubertus- und Sepulchrinerstrasse
bemerkten diese, die zuvor von den NSDAP-Leuten auf die Straße gemalte
Hakenkreuz. Beim Versuch diese auszuwischen, wurden sie von den
NSDAP-Mitgliedern Peter Bohnen und Herbert Zimmermann beobachtet. Diese
alarmierten daraufhin ihre in dem nur wenige Schritte entfernt liegenden Lokal
Lafos wartenden Kameraden. Kurz darauf erschienen etwa 8 SA- und SS-Leute,
woraufhin sich die KPD-Leute in die Hubertusstraße in Richtung Landratsamt
zurückzogen. Wie die nachfolgenden polizeilichen Ermittlungen ergaben, wurde
aus den Reihen der SA- und SS-Leute mit einer Pistole das Feuergefecht zwischen
den beiden Gruppen eröffnet. Die KPD-Leute Felx van Sande und Wilhelm Pfeffer erwiderten
das Feuer. Hierbei wurde der aus Plauen stammende NSDAP - Mann Herbert Zimmermann
durch einen Kopfschuss verletzt, an dessen Folgen er noch am Nachmittag des 24.
Juli 1932 verstarb. Herbert Zimmermann war erst wenige Tage zuvor nach Jülich
gezogen und hatte sich unter falschem Namen bei der Jülicher Schutz-Staffel
(SS) angemeldet, da er von der Staatsanwaltschaft Hammburg steckbrieflich
gesucht wurde.
Durch die Staatsanwaltschaft Aachen wurde in dieser Sache
ein Strafverfahren wegen Totschlag gegen Wilhelm Pfeffer, Felix van Sande und
Paul Bohnen eingeleitet (Az. 2 J 617/32), die bis zur Hauptverhandlung in
Untersuchungshaft genommen wurden. Die Anklageschrift wurde am 31. August 1932
eingereicht und die Hauptverhandlung am 29. September 1932 beim Landgericht
Aachen eröffnet. Bereits einen Tag später erfolgte die Verkündung des Urteils.
Die Angeklagten Peter Bohnen und Wilhelm Pfeiffer wurden jeweils zu 1 Jahr und
4 Monaten Gefängnis verurteilt. Felix van Sande wurde hingegen
freigesprochen. Damit war der Fall allerdings noch nicht völlig
abgeschlossen.
Aufgrund neuer Erkenntnisse wurde im November 1933 eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt, der im Dezember 1933 stattgegeben wurde. Das Ermittlungsverfahren richtete sich gegen den ursprünglich freigesprochenen Felix van Sande, der nunmehr dringend im Verdacht stand, den tödlichen Schuss abgegeben zu haben. Am 30. Januar 1934 wurde Felix von Sande wegen Totschlag zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt (Amtsgericht Aachen, Az. 2K6/33). Im Urteil des Amtsgerichtes Aachen finden sich u.a. folgende Ausführungen:
Aufgrund neuer Erkenntnisse wurde im November 1933 eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt, der im Dezember 1933 stattgegeben wurde. Das Ermittlungsverfahren richtete sich gegen den ursprünglich freigesprochenen Felix van Sande, der nunmehr dringend im Verdacht stand, den tödlichen Schuss abgegeben zu haben. Am 30. Januar 1934 wurde Felix von Sande wegen Totschlag zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt (Amtsgericht Aachen, Az. 2K6/33). Im Urteil des Amtsgerichtes Aachen finden sich u.a. folgende Ausführungen:
„Die Nationalsozialisten, die durch in den letzten Wochen
voraufgegangene wiederholte hinterlistige Angriffe der Kommunisten und deren
erneutes provozierendes Verhalten an dem betreffenden Morgen aufs äußerste
gereizt waren, drängten nach und eröffneten in unmittelbarer Nähe des Hauses
Froitzheim eine Pistolenschießerei“...............................
...............................„es kommt hinzu, daß der Angeklagte – vorsorglich
entsprechend bewaffnet – zu jener Gruppe von Staatsfeinden gehörte, deren
System es war, durch Gewalt- und Terrorakte die ihren Interessen
zuwiderlaufende Wiederkehr geordneter Verhältnisse in Deutschland zu
verhindern.“
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| Völkischer Beobachter, 27.07.1932 |
